Beugehaft gegen ehemalige RAF-Terroristen

justizDer Bundesgerichtshof hat Beugehaft gegen die drei ehemaligen RAF-Topterroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts angeordnet. Hintergrund ist ihr Verhalten bei Vernehmungen zum Fall Buback.

HB KARLSRUHE. Über 30 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback will die Bundesanwaltschaft mehrere ehemalige Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) durch Beugehaft zur vollständigen Aufklärung zwingen. Entsprechenden Anträgen habe der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes jetzt zugestimmt, hieß es. Sie richten sich gegen die im Frühjahr 2007 aus der Haft entlassene einstige RAF-Rädelsführerin Brigitte Mohnhaupt, den noch inhaftierten Christian Klar sowie den ebenfalls entlassenen Knut Folkerts.

Die Beugehaftandrohung umfasst auch die Ermittlungen zum versuchten Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft. Klar, Mohnhaupt und Folkerts hätten bei einer vorangegangenen Zeugenvernehmung keine Angaben gemacht, ohne dass ihnen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden habe. Da von einer Beschwerde der Betroffenen auszugehen sei, habe man den Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt.

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